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Förder-Update · Stand 23.07.2026

BEG-Reform seit 21. Juli 2026 in Kraft: Neue Förderbedingungen bei KfW und BAFA – gestaffelter Einkommensbonus, Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag, sinkender Klimageschwindigkeitsbonus.

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Energieeffizienz · Nachhaltigkeit · Fördermittelberatung

Energie sparen.
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Als strategischer Partner begleite ich Sie von der ersten Analyse bis zur fertigen Umsetzung – mit Expertenwissen, klarem Konzept und vollem Commitment.

BAFA-zugelassen KfW-gelistet iSFP-Experte Region Hemer / Iserlohn
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A+
Exzellent — Ihr Ziel
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B
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C
Gut
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Ich bringe Ihr Gebäude dorthin, wo es hingehört.

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Persönliche Betreuung
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Leistungen

Was ich für Sie tue

Von der Analyse bis zur Umsetzung – ich begleite Sie durch jeden Schritt zu einem energieeffizienten und wertvolleren Gebäude.

Energieberatung & Analyse

Umfassende Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes mit Schwachstellenanalyse, Verbrauchsauswertung und Einsparpotenzial-Berechnung als Grundlage aller Maßnahmen.

Gebäudecheck inklusive

Individueller Sanierungsfahrplan

Maßgeschneidertes Stufenkonzept (iSFP) zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz – wirtschaftlich optimal geplant, förderfähig und auf Ihre Situation abgestimmt.

iSFP-zertifiziert

Fördermittelberatung

Ich identifiziere alle relevanten Förderprogramme (BAFA, KfW, Landesförderung) und übernehme die gesamte Antragstellung – für maximale Förderausschöpfung.

BAFA & KfW zugelassen

Energieausweis

Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für Bedarfsausweis (Berechnung) und Verbrauchsausweis – schnell, rechtssicher und bundesweit gültig.

Bedarfs- & Verbrauchsausweis

Baubegleitung

Zuverlässige Baubegleitung während der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen – Qualitätssicherung, Abnahme und Dokumentation für die Fördermittelauszahlung.

Qualitätssicherung

GEG-Beratung

Beratung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anforderungen bei Kauf, Sanierung oder Neuinstallation von Heizungsanlagen – rechtssicher und verständlich erklärt.

Heizungsgesetz & GEG
Vorgehen

In 4 Schritten zum Ziel

Transparent, strukturiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – so arbeiten wir zusammen.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir analysieren gemeinsam Ihre Ausgangssituation, Ziele und Möglichkeiten – unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

2

Vor-Ort-Analyse

Detaillierte Begehung und Bewertung Ihres Gebäudes. Ich erfasse alle relevanten Daten für eine präzise Bedarfsermittlung.

3

Konzept & Förderantrag

Individueller Sanierungsfahrplan mit optimaler Förderausschöpfung. Ich stelle alle Anträge und begleite den gesamten Prozess.

4

Umsetzung & Abnahme

Zuverlässige Baubegleitung, Qualitätskontrolle und abschließende Dokumentation für die erfolgreiche Fördermittelauszahlung.

Förderprogramme

Kein Fördereuro bleibt liegen

Als zugelassener Energieeffizienz-Experte kenne ich alle relevanten Förderprogramme und sorge dafür, dass Sie das Maximum herausholen.

Förder-Update · Stand 23.07.2026

BEG-Reform seit 21. Juli 2026 in Kraft: Das gilt jetzt

Die überarbeiteten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind veröffentlicht und seit dem 21. Juli 2026 anwendbar. KfW und BAFA nehmen Anträge wieder zu den neuen Konditionen an. Die Grundstruktur bleibt unverändert: KfW für den Heizungstausch, BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

⏳ Vertrauensschutz für laufende Anträge

Vor dem 21. Juli eingereichte Anträge werden noch nach den bisherigen Konditionen geprüft und bewilligt, bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt und werden zu alten Konditionen ausgezahlt. Wichtig für die weitere Planung: Die Förderung sinkt planmäßig weiter – die nächste Absenkungsstufe greift bereits am 1. Februar 2027.

Das ändert sich konkret

  • Grundförderung unverändert: 30 % beim Heizungstausch, 15 % bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – für alle Antragstellergruppen.
  • Einkommensbonus jetzt dreistufig: bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen = 40 % (statt bisher 30 %), 30.000–40.000 € = unverändert 30 %, 40.000–50.000 € = neu 10 %.
  • Neuer Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen einmalig pauschal um 10.000 € reduziert – unabhängig davon, wie viele Kinder es sind. Das verschiebt die Bonusstufen spürbar nach oben.
  • Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ersatzlos.
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von bisher 20 % auf 16 % zum Neustart und danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 ganz entfällt.
  • Förderfähige Kosten Heizungstausch: sinken von 30.000 € auf 28.000 € (1. Wohneinheit), danach halbjährlich um 750 € bis 22.000 € (Ende 2030).
  • iSFP-Bonus greift jetzt erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und wirkt nur noch auf den darüber liegenden Betrag.
  • Neuer WPB-Bonus für besonders ineffiziente Gebäude wird ab Q1 2027 auch bei Dämm-Einzelmaßnahmen gewährt.
  • Einzelmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern: neue gestaffelte Kostengrenzen (1. WE 30.000 €, 2.–6. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €) – teils deutliche Kürzung gegenüber bisher.
  • „Made with Europe"-Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen kommt ab Q1 2027 neu hinzu.
💡 Unsere Empfehlung

Wer einen Heizungstausch plant, sollte jetzt zügig einen Antrag stellen: Förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sinken bereits zum 1. Februar 2027 in die nächste Absenkungsstufe – jedes Halbjahr Warten kostet spürbar Fördergeld. Bei Einzelmaßnahmen lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und wenn ein iSFP infrage kommt. Ich berate Sie gerne, welche Variante für Ihr Projekt aktuell die beste ist.

Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den seit 21.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien von BMWE, KfW und BAFA (Stand 23.07.2026). Änderungen und Detailregelungen über FAQ und Merkblätter der Förderstellen bleiben vorbehalten.

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Beispielrechnung · Heizungstausch

So wirkt sich die BEG-Reform in der Praxis aus: eine dreistufige Beispielrechnung

Um die Auswirkungen der Reform greifbar zu machen, habe ich eine Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie erstellt, die eine funktionstüchtige Ölheizung austauscht (Investitionssumme 35.000 €) – einmal beim Antrag in diesem Halbjahr, einmal bei einem Antrag im ersten Halbjahr 2027 und einmal im ersten Halbjahr 2028.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Einkommensbonus

Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung). Bei 50.000 € Bruttojahreseinkommen liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) typischerweise deutlich darunter. Hier wird beispielhaft mit 35.000 € zu versteuerndem Einkommen gerechnet – eine Annahme zur Veranschaulichung, die im Einzelfall anhand der tatsächlichen Steuerbescheide zu prüfen ist.

Gemeinsame Rahmendaten für alle drei Stufen

  • Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung, Investitionssumme: 35.000 €
  • Familie mit 2 minderjährigen Kindern → Familienzuschlag: maßgebliches Einkommen wird einmalig um 10.000 € abgesenkt
  • Rechnerisch relevantes Einkommen: 35.000 € − 10.000 € = 25.000 € → oberste Einkommensbonus-Stufe (bis 30.000 €)
  • Grundförderung bleibt in allen drei Stufen stabil bei 30 %
Stufe 1
Austausch ab 21.07.2026
Förderfähige Kosten (1. WE)28.000 €
Grundförderung (30 %)8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)4.480 €
Einkommensbonus (40 %)11.200 €
Zuschuss (Satz gedeckelt auf 80 %)22.400 €
Eigenanteil12.600 €
Stufe 2
Feb.–Jun. 2027
Förderfähige Kosten27.250 €
Grundförderung (30 %)8.175 €
Klimageschwindigkeitsbonus (12 %)3.270 €
Einkommensbonus (40 %)10.900 €
Zuschuss (Satz gedeckelt auf 80 %)21.800 €
Eigenanteil13.200 €
Stufe 3
Feb.–Jun. 2028
Förderfähige Kosten25.750 €
Grundförderung (30 %)7.725 €
Klimageschwindigkeitsbonus (4 %)1.030 €
Einkommensbonus (40 %)10.300 €
Zuschuss (Satz 74 %, keine Deckelung)19.055 €
Eigenanteil15.945 €

Hinweis zu Stufe 2 und 3: Zum 1.2. des jeweiligen Jahres sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten erneut. Da dieser Stichtag mitten im ersten Halbjahr liegt und den Großteil davon betrifft, wurde hier mit den ab Februar geltenden, niedrigeren Sätzen gerechnet. Nur ein Antrag im Januar würde noch von den Werten der jeweiligen Vorstufe profitieren.

ZeitraumZuschussEigenanteil
Stufe 1 – 2. Halbjahr 202622.400 €12.600 €
Stufe 2 – 1. Halbjahr 202721.800 €13.200 €
Stufe 3 – 1. Halbjahr 202819.055 €15.945 €

Der Eigenanteil steigt über die drei Stufen um rund 3.345 € – getrieben vor allem durch den auslaufenden Klimageschwindigkeitsbonus (16 % → 4 %) und die sinkenden förderfähigen Höchstkosten. Der Einkommensbonus selbst bleibt für diese Familie dank Familienzuschlag konstant in der obersten Stufe. Zusätzlich ist ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung vorgesehen; da der genaue Wert zum Zeitpunkt der Reformveröffentlichung noch nicht final feststand, ist er in Stufe 2 und 3 konservativ nicht eingerechnet – bei einer EU-gefertigten Wärmepumpe könnte die Förderung dort also noch etwas günstiger ausfallen.

Wichtige Einschränkungen

  • Die Angaben basieren auf den zum 21.07.2026 veröffentlichten Eckpunkten und ersten Auslegungen; verbindlich sind ausschließlich die aktuellen KfW-/BAFA-Merkblätter zum jeweiligen Antragszeitpunkt.
  • Das zu versteuernde Einkommen (35.000 €) ist eine Modellannahme – für Ihren konkreten Fall lege ich immer die tatsächlichen Steuerbescheide zugrunde.
  • Der EU-Wertschöpfungsbonus ab Q1/2027 ist noch nicht final beziffert und daher hier konservativ ausgeklammert.
  • Die Halbjahresstichtage (1.2. bzw. 1.8.) liegen jeweils mitten im genannten Halbjahr – bei einer Beratung zum exakten Antrags- bzw. Bewilligungsdatum lohnt sich der Blick auf den genauen Zeitpunkt.
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KfW Bundesförderung Effizienzgebäude (BEG)

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen – von Einzelmaßnahmen bis zum Effizienzhaus.

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BAFA Bundesamt für Wirtschaft

Direktzuschüsse für Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Fenster, Lüftung und energetische Fachplanung.

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Mit einem iSFP erhalten Sie 5% Extra-Bonus auf alle Einzelmaßnahmen der BEG – ein erheblicher Mehrwert.

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Landesförderung NRW

Zusätzliche Programme des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohngebäude und kommunale Gebäude ergänzen die Bundesförderung.

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GEG-konforme Planung

Ich stelle sicher, dass alle Maßnahmen den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

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Auch einzelne Maßnahmen wie Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster oder Heizung werden attraktiv gefördert.

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Michael Naumann
Energieberater & Effizienz-Experte
Über mich

Ihr persönlicher Energieberater

Seit 2001 bin ich als Heizungsbauer tätig und bringe damit über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung in der Gebäudetechnik mit. Diese handwerkliche Basis ist das Fundament meiner Beratung – ich kenne Gebäude nicht nur auf dem Papier, sondern aus der Praxis.

Als staatlich geprüfter Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (seit 2019) und zertifizierter Gebäudeenergieberater nach HwO (seit 2025) begleite ich Sie kompetent von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung.

seit 2001
Heizungsbauer
Handwerkliche Basis & über 24 Jahre Praxiserfahrung in der Gebäudetechnik
seit 2019
Staatlich geprüfter Techniker
Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
seit 2025
Gebäudeenergieberater nach HwO
Zertifizierte Energieberatung – BAFA & KfW zugelassen
Energieeffizienz-Experte – Logo der dena für Förderprogramme des Bundes Gelistet in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste
für Förderprogramme des Bundes (dena)
Gebäudeenergieberater nach HwO – BAFA & KfW zugelassen
Über 24 Jahre Erfahrung in Heizung, Lüftung & Klimatechnik
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